Allgemeine Geschäftsbedingungen
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VokalWerk- Singschule – Gesangspädagogik & Stimmbildung
Anbieterin: Lydia Fleischer, Moltkestr. 2, 25355 Barmstedt
Telefon: 04121-4611040 0170- 7491873 · E-Mail: vokalwerk@posteo.de · www.vokalwerk.net
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Unterricht in Stimmbildung und VocalCoaching, den Lydia Fleischer (nachfolgend "Lehrkraft") anbietet.
- Grundlage des Unterrichts ist die von der Lehrkraft und der Schülerin bzw. dem Schüler oder deren/dessen Erziehungsberechtigten unterzeichnete Unterrichtsvereinbarung. Bei Abweichungen zwischen der Unterrichtsvereinbarung und diesen AGB geht die Unterrichtsvereinbarung vor.
- Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung der Unterrichtsvereinbarung oder durch eine anderweitig bestätigte Vereinbarung über den Unterricht zustande.
- Ist die Schülerin oder der Schüler minderjährig, schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag und übernehmen die daraus entstehenden Zahlungspflichten.
2. Unterricht und Termine
- Art, Dauer, Häufigkeit, Beginn und Ort des Unterrichts ergeben sich aus der Unterrichtsvereinbarung oder einer späteren Absprache.
- Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminänderungen oder zusätzliche Absprachen können mündlich oder in Textform, etwa per E-Mail oder Nachricht, vereinbart werden.
- Die Lehrkraft gestaltet den Unterricht fachlich eigenverantwortlich und orientiert sich an der vereinbarten Unterrichtsform sowie der Beschreibung ihres Angebots.
3. Honorar und Zahlung
- Es gelten die in der Unterrichtsvereinbarung festgelegten Honorare pro Unterrichtseinheit:
- Einzelunterricht: 35 Euro für 30 Minuten, 55 Euro für 45 Minuten oder 70 Euro für 60 Minuten.
- Kleingruppe bis zu drei Personen: 65 Euro für 45 Minuten oder 85 Euro für 60 Minuten.
- Abgerechnet werden die tatsächlich erteilten Unterrichtseinheiten sowie gegebenenfalls nach Ziffer 4 geschuldete Ausfallvergütungen.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich. Rechnungen sind innerhalb der darauf angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Die Zahlung erfolgt auf das in der Unterrichtsvereinbarung angegebene Konto.
- Die Teilnahme oder Zahlungspflicht anderer Mitglieder einer Kleingruppe berührt die eigene Zahlungspflicht nicht, sofern die Unterrichtsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
4. Absagen und Unterrichtsausfall
- Die Schülerin oder der Schüler soll einen vereinbarten Termin so früh wie möglich absagen. Eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin ist kostenfrei.
- Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann eine Vergütung für den ausgefallenen Termin nur verlangt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das setzt insbesondere voraus, dass der Termin verbindlich vereinbart und für die Schülerin oder den Schüler freigehalten wurde, die Lehrkraft zur Durchführung bereit und in der Lage war und der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
- Auf eine geschuldete Ausfallvergütung werden ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins angerechnet. Der Schülerin oder dem Schüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.
- Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die die Lehrkraft zu vertreten hat, wird für die ausgefallene Einheit kein Honorar berechnet. Die Lehrkraft kann nach Absprache einen Ersatztermin anbieten.
- Kann eine Unterrichtseinheit aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Lehrkraft nicht stattfinden, stimmen die Parteien ab, ob ein Ersatztermin angeboten wird. Ein Honorar für nicht erteilten Unterricht wird nur geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig oder ausdrücklich wirksam vereinbart ist.
5. Verspätungen und Verhalten im Unterricht
- Verspätet sich die Schülerin oder der Schüler, verkürzt sich die Unterrichtszeit grundsätzlich um die Verspätung. Das vereinbarte Honorar bleibt unberührt, sofern die Lehrkraft pünktlich zur Verfügung stand.
- Die Lehrkraft kann den Unterricht unterbrechen oder beenden, wenn eine sichere oder störungsfreie Durchführung nicht möglich ist. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Beendigung des Unterrichtsvertrags
- Ist in der Unterrichtsvereinbarung keine feste Laufzeit vereinbart, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleiben vereinbarte Termine und die Zahlungspflichten nach diesen AGB bestehen.
7. Minderjährige
- Erziehungsberechtigte sorgen dafür, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterricht gebracht und anschließend abgeholt werden, sofern dies aufgrund ihres Alters erforderlich ist.
- Erziehungsberechtigte teilen der Lehrkraft für den Unterricht relevante gesundheitliche oder sonstige Besonderheiten mit, soweit diese für eine sichere Durchführung des Unterrichts erforderlich sind.
8. Haftung
- Die Lehrkraft haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung und Abrechnung des Unterrichts verarbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung stellt die Lehrkraft gesondert zur Verfügung.
10. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt.
